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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Helferhasen

Inhaber: Kevin Reinhardt

 

Westenhellweg 83

 

44137 Dortmund Innenstadt-West

Deutschland

E-Mail: info@helferhasen.com

Telefon: 0231 – 99 76 00 99

Fax: 0231 – 99 76 00 90

 

Stand: Juni 2025

Inhaltsverzeichnis

  • § 1 Geltungsbereich

  • § 2 Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung

  • § 3 Zustandekommen des Vertrages und Online-Abschluss

  • § 4 Nutzung digitaler Angebote und Kommunikation

    • § 4.1 Online-Terminbuchung

    • § 4.2 Einreichung von Formularen (Kunden und Bewerber)

    • § 4.3 Live-Chat und WhatsApp-Nutzung

    • § 4.4 Buchung von Selbsthilfegruppen-Terminen

  • § 5 Preise, Vergütung und Zahlungsbedingungen

  • § 6 Pflichten des Kunden

  • § 7 Pflichten des Dienstleisters und Personal

  • § 8 Stornierung, Terminabsagen und Vertragsruhe

  • § 9 Haftung und Gewährleistung

  • § 10 Datenschutz und Verschwiegenheit

  • § 11 Vertragsdauer, Kündigung und Sonderkündigungsrecht

  • § 12 Schlussbestimmungen

 

§ 1 Geltungsbereich

 

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen Helferhasen, Inhaber Kevin Reinhardt, Westenhellweg 83, 44137 Dortmund (nachfolgend „Dienstleister“) und seinen Kunden (nachfolgend „Kunde“), die Betreuungs- und Unterstützungsleistungen, Alltagsbegleitung oder hauswirtschaftliche Versorgungsleistungen in Anspruch nehmen. Sie gelten gleichermaßen für natürliche und juristische Personen, die mit dem Dienstleister in eine Geschäftsbeziehung treten.

 

(2) Diese AGB finden Anwendung auf alle Verträge, die über persönliche, telefonische, schriftliche Wege (einschließlich E-Mail oder Online-Formular) sowie insbesondere durch den Online-Abschluss eines Betreuungs- und Versorgungsvertrages und die Nutzung digitaler Angebote gemäß § 4 zustande kommen.

 

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Dienstleister stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und in Schriftform zu. Dieses Erfordernis der Schriftform kann nur durch schriftliche Erklärung abgeändert werden.

 

(4) Die jeweils aktuelle Fassung dieser AGB ist jederzeit auf der Website des Dienstleisters einsehbar und abrufbar. Mit der Buchung oder dem Abschluss eines Vertrages erkennt der Kunde die Geltung dieser AGB an.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung

 

(1) Der Dienstleister erbringt häusliche Betreuungsleistungen, hauswirtschaftliche Versorgungsleistungen sowie weitere Unterstützungsleistungen im Alltag gemäß den gesetzlichen Anforderungen und den Grundsätzen zur Unterstützung im Alltag, insbesondere nach §§ 45a und 45b des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI). Ziel ist die individuelle und professionelle Betreuung und Begleitung von Menschen mit körperlichen, kognitiven und psychischen Beeinträchtigungen in deren häuslichem Umfeld.

 

(2) Die angebotenen Dienstleistungen umfassen insbesondere, aber nicht ausschließlich:

  • Hauswirtschaftliche Versorgung: Unterstützung bei der Reinigung, Wäschepflege, Einkäufen und Besorgungen.

  • Häusliche Betreuungsleistungen: Gespräche, soziale Interaktion, Förderung der Lebensqualität, Begleitung zu Arztbesuchen, Behörden oder Freizeitaktivitäten.

  • Alltagsbewältigung: Unterstützung bei der Strukturierung des Tagesablaufs und der Bewältigung alltäglicher Aufgaben.

 

(3) Ausdrücklich ausgeschlossen sind pflegerische oder medizinische Tätigkeiten im Sinne des SGB V oder SGB XI. Der Dienstleister ist kein Pflegedienst und bietet keine grundpflegerischen oder medizinischen Leistungen an.

 

(4) Die konkreten, individuell vereinbarten Leistungen werden in einer gesonderten Leistungsvereinbarung schriftlich festgehalten, die Bestandteil des Betreuungs- und Versorgungsvertrages ist.

 

(5) Die Abrechnung der Dienstleistungen kann durch Selbstzahler oder über anerkannte Kranken- und Pflegekassen nach § 45b SGB XI (Entlastungsbetrag) sowie im Rahmen der Umwandlung der Pflegesachleistungen nach § 45a SGB XI (bis zu 40%) erfolgen, sofern der Dienstleister als zugelassene Einrichtung zur Unterstützung im Alltag anerkannt ist. Eine Auszahlung von Entlastungsbeträgen oder umgewandelten Pflegesachleistungen zur freien Verfügung des Kunden ist nicht möglich; die Abrechnung erfolgt stets direkt mit der Kasse auf Grundlage einer Abtretungserklärung. Aus Datenschutzgründen erhalten die Helferhasen ohne eine Abtretungserklärung keine Auskünfte von Ihrer Kranken-/Pflegekasse. Den zur Verfügung stehenden Betrag kann der Kunde jedoch selbst bei seiner Kranken-/Pflegekasse erfragen.

 

§ 3 Zustandekommen des Vertrages und Online-Abschluss

 

(1) Ein Betreuungs- und Versorgungsvertrag oder eine andere Leistungsvereinbarung kommt durch die schriftliche oder elektronische Annahme eines Angebots des Kunden durch den Dienstleister zustande.

 

(2) Online-Vertragsabschluss: Der Dienstleister bietet die Möglichkeit, einen Betreuungs- und Versorgungsvertrag direkt online abzuschließen. Die dort angezeigten Informationen und Vertragsentwürfe stellen ein verbindliches Angebot des Dienstleisters dar. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde das Angebot durch elektronische Bestätigung (z.B. Anklicken eines „Ich bestätige“-Feldes, digitale Unterschrift per Maus/Finger/Stift) und Absendung des Online-Formulars verbindlich annimmt. Der Dienstleister bestätigt den Eingang des Vertragsabschlusses unverzüglich auf elektronischem Wege. Die Kundschaft sichert die korrekte und ordnungsgemäße Angabe ihrer Daten bzw. der Daten der bevollmächtigten oder rechtlichen Betreuungsperson zu.

 

(3) Die Buchung von Leistungen, sowohl online als auch auf andere Weise, ist verbindlich. Eine Änderung oder Stornierung ist ausschließlich unter den in § 8 genannten Bedingungen möglich.

 

(4) Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen korrekt und vollständig anzugeben, insbesondere zu seiner Person, dem Pflegegrad und den relevanten Umständen. Sollte eine Dringlichkeit seitens der Helferhasen vorliegen (z.B. medizinische Anweisungen, personalbedingte Änderungen oder andere wichtige Gründe), die eine Anpassung des Leistungsumfangs unabwendbar macht, so muss die Kundschaft dieser Änderung uneingeschränkt zustimmen. Sollte die Kundschaft aus „Gründen“ nicht zustimmen, ist der Dienstleister berechtigt, seine Tätigkeit sofort einzustellen und die bis dahin erbrachten Leistungen bis zur Kündigung abzurechnen.

 

(5) Änderungen des Leistungsumfangs können jederzeit mündlich oder schriftlich von beiden Parteien erweitert oder reduziert werden. Mündliche Verabredungen müssen innerhalb von 24 Stunden schriftlich niedergeschrieben und von beiden Parteien unterzeichnet werden, andernfalls verlieren sie ihre Gültigkeit.

§ 4 Nutzung digitaler Angebote und Kommunikation

§ 4.1 Online-Terminbuchung

 

(1) Der Dienstleister stellt auf seiner Website eine Online-Terminbuchungsfunktion zur Verfügung, um die Vereinbarung von Kennenlerngesprächen, Beratungen oder anderen Dienstleistungen zu erleichtern.

 

(2) Durch die Nutzung der Online-Terminbuchung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zur Buchung des jeweiligen Termins ab. Die Verfügbarkeit im System stellt lediglich eine Momentaufnahme dar und ist nicht rechtsverbindlich.

 

(3) Eine Buchungsbestätigung, die automatisch nach erfolgreicher Buchung versandt wird, stellt lediglich den Eingang der Buchungsanfrage dar und noch keine verbindliche Annahme des Termins durch den Dienstleister.

 

(4) Ein gebuchter Termin ist erst dann verbindlich, wenn der Dienstleister diesen ausdrücklich schriftlich oder in Textform (z.B. per E-Mail) bestätigt hat. In dieser Bestätigung wird der Termin final zugesagt.

 

(5) Termine können bis zu 24 Stunden vor dem vereinbarten Zeitpunkt kostenfrei storniert werden. Die Stornierung muss über das Buchungssystem oder schriftlich bzw. in Textform (z.B. per E-Mail) erfolgen. Eine telefonische Stornierung muss vom Dienstleister bestätigt werden, um wirksam zu sein.

 

(6) Bei einer Stornierung innerhalb von weniger als 24 Stunden vor dem Termin oder bei Nichterscheinen des Kunden zum vereinbarten Termin findet die Ausfallregelung gemäß § 8 dieser AGB Anwendung.

§ 4.2 Einreichung von Formularen (Kunden und Bewerber)

 

(1) Kunden können Formulare (z.B. Selbstauskunft, Anamnesebögen, Vertragsunterlagen, Leistungsanfragen) über die vom Dienstleister bereitgestellten Online-Formulare einreichen.

 

(2) Bewerber können digitale Bewerbungsformulare ausfüllen und übermitteln. Die bei der Bewerbung erhobenen Daten werden ausschließlich für den Zweck des Bewerbungsverfahrens verarbeitet und gemäß den Bestimmungen des § 10 dieser AGB sowie der gesonderten Datenschutzerklärung behandelt.

 

(3) Die elektronische Übermittlung von Formularen ersetzt die Schriftform im Sinne des § 126 BGB nur insoweit, als dies gesetzlich zulässig ist (z.B. durch Textform nach § 126b BGB) oder der Dienstleister dies ausdrücklich für bestimmte Dokumente zulässt. Insbesondere für Verträge, Kündigungen oder andere rechtlich relevante Erklärungen, die der Schriftform bedürfen, ist eine handschriftliche Unterschrift erforderlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

 

(4) Der Dienstleister übernimmt keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder rechtzeitige Übermittlung von Daten, die über Online-Formulare eingereicht werden, sofern dies außerhalb des Einflussbereichs des Dienstleisters liegt (z.B. technische Probleme auf Seiten des Nutzers oder des Internetzugangs).

§ 4.3 Live-Chat und WhatsApp-Nutzung

 

(1) Zur schnellen Kommunikation und Beantwortung allgemeiner Anfragen stellt der Dienstleister auf seiner Website einen Live-Chat sowie einen WhatsApp-Kontakt (Business-Account) bereit.

 

(2) Die Nutzung dieser Kommunikationskanäle erfolgt freiwillig und auf eigene Verantwortung des Nutzers.

 

(3) Der Dienstleister weist ausdrücklich darauf hin, dass bei der Kommunikation über WhatsApp die Datenverarbeitung und die Sicherheitsstandards den Datenschutzrichtlinien und Geschäftsbedingungen von WhatsApp (Meta Platforms Ireland Limited) unterliegen, auf die der Dienstleister keinen direkten Einfluss hat. Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung durch den Dienstleister selbst kann auf dieser Plattform nicht gewährleistet werden.

 

(4) Aus Sicherheitsgründen und zum Schutz Ihrer persönlichen Daten wird dringend empfohlen, keine sensiblen personenbezogenen Daten wie Gesundheitsinformationen (z.B. Diagnosen, Medikation), Versicherungsdaten, finanzielle Informationen oder Sozialdaten über Live-Chat oder WhatsApp zu übermitteln. Für den Austausch solcher Informationen sollten ausschließlich sichere und verschlüsselte Kommunikationswege (z.B. verschlüsselte E-Mail, telefonische oder persönliche Beratung) genutzt werden.

 

(5) Anfragen über diese Kanäle, die vertrauliche oder sensible Informationen betreffen, werden vom Dienstleister nicht beantwortet und der Nutzer wird auf sicherere Kommunikationswege verwiesen.

§ 4.4 Buchung von Selbsthilfegruppen-Terminen

 

(1) Termine für die Teilnahme an Selbsthilfegruppen (z.B. für pflegende Angehörige, Demenzerkrankte) können über die Online-Buchungsfunktion des Dienstleisters gebucht werden.

 

(2) Die Teilnahme an den Selbsthilfegruppen ist in der Regel kostenlos, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Eine vorherige verbindliche Anmeldung über das Buchungssystem ist jedoch zwingend erforderlich, um eine planmäßige Durchführung zu gewährleisten und die Teilnehmerzahl steuern zu können.

 

(3) Im Falle einer Verhinderung bitten wir um rechtzeitige Absage des gebuchten Termins, spätestens jedoch 24 Stunden vor Beginn der Veranstaltung, über das Online-System oder telefonisch. Dies ermöglicht anderen Interessenten die Teilnahme und hilft uns bei der Organisation. Eine Nichtabsage kann zur Sperrung für zukünftige kostenlose Angebote führen.

 

§ 5 Preise, Vergütung und Zahlungsbedingungen

 

(1) Der reguläre Stundensatz für die erbrachten Dienstleistungen beträgt derzeit 35,50 € pro Stunde. Es werden keine zusätzlichen Fahrtkosten berechnet.

 

(2) Die Abrechnung erfolgt entweder:

  • a. Direkt mit der zuständigen Kranken- oder Pflegekasse: Soweit die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme vorliegen (z.B. Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI, Umwandlung von Pflegesachleistungen nach § 45a SGB XI). Bei diesen Abrechnungen gilt der Preis Brutto gleich Netto. Die Rechnung wird bei Vorliegen einer Abtretungserklärung direkt als E-Rechnung digital an die Kasse übermittelt.

  • b. Per Rechnung an den Kunden: Wenn es sich um eine Selbstzahlerleistung handelt oder der Rechnungsbetrag die Übernahme durch die Kranken-/Pflegekasse überschreitet. In diesem Fall erfolgt die Abrechnung Netto zzgl. 19% Mehrwertsteuer. Die Rechnung wird per E-Mail oder postalisch an den Kunden verschickt.

(3) Fälligkeit und Zahlungsfrist: Rechnungen sind unmittelbar nach Erhalt fällig und spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu begleichen. Eine abweichende Vereinbarung bedarf der schriftlichen Bestätigung.

 

(4) Zahlungsverzug: Wird die Zahlung nicht innerhalb der Frist geleistet, gerät die Kundschaft gemäß § 286 BGB automatisch in Verzug, ohne dass es einer gesonderten Mahnung bedarf.

 

(5) Mahngebühren und Verzugszinsen: Im Falle des Verzugs werden ab dem Ablauf der Zahlungsfrist Mahnkosten in Höhe von 10,00 EUR erhoben. Sollte der Betrag auch nach 21 Tagen nicht beglichen sein, behält sich der Dienstleister vor, zusätzlich Inkasso- sowie weitere angemessene Kosten in Rechnung zu stellen. Die Verzugszinsen richten sich nach § 288 BGB (derzeit 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz für Verbraucher).

 

(6) Aussetzung der Leistungen bei Zahlungsverzug (Vertragsruhe): Bei anhaltender Nichtzahlung wird der Vertrag bis zur vollständigen Begleichung der offenen Forderungen ruhend gestellt.

 

(7) Ratenzahlung: Eine Ratenzahlung ist nach gesonderter Vereinbarung kostenpflichtig möglich. Hierfür wird ein Ratenschuldenplan unter Einbeziehung des Dienstleisters erstellt, der den gesetzlichen Vorgaben entspricht.

 

(8) Die Helferhasen können die Entgelte für die Leistungen anpassen, wenn sich die Kalkulationsgrundlagen und die daraus resultierenden Vergütungen ändern. Eine solche Anpassung erfolgt höchstens einmal pro Jahr, spätestens bis zum 31.03. Die neuen Entgelte werden der Kundschaft mindestens vier Wochen vor ihrem Inkrafttreten mitgeteilt. Sollte die Kundschaft mit der Anpassung nicht einverstanden sein, kann sie bis zum Wirksamwerden der neuen Vergütung von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen (siehe § 11). Preise sind nicht ohne neue Anerkennung bzw. Genehmigung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen änderbar.

 

(9) Bankverbindung:

 

Empfänger: Helferhasen

IBAN: LT54 3250 0222 0169 8985

BIC: REVOLT21XXX

Verwendungszweck: „Rechnungsnummer“

 

§ 6 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde verpflichtet sich, dem eingesetzten Alltagsbegleiter einen sicheren und hygienischen Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen.

 

(2) Der Kunde muss dem Dienstleister und dem Alltagsbegleiter alle für die Leistungserbringung relevanten Informationen offenlegen, insbesondere gesundheitliche Einschränkungen, Notfallkontakte, besondere Bedürfnisse der zu betreuenden Person sowie weitere Umstände, die die Erbringung der Leistungen beeinflussen könnten.

 

(3) Änderungen im Gesundheitszustand der betreuten Person oder sonstige relevante Umstände, die den Umfang oder die Art der Leistungen betreffen, sind dem Dienstleister unverzüglich mitzuteilen.

 

(4) Wertsachen (Bargeld, Schmuck, Wertgegenstände etc.) sind vom Kunden sicher aufzubewahren. Der Dienstleister übernimmt keine Haftung für den Verlust solcher Gegenstände (siehe auch § 9).

 

(5) Jegliche außerordentliche Beschriftung von Unterlagen, Dokumenten oder Gegenständen durch die Kundschaft ist als Sachbeschädigung anzusehen und führt zu deren Unbrauchbarkeit; sie verlieren ggf. ihre Gültigkeit. Bei mutwilliger Zerstörung, Beschriftung oder vergleichbaren Handlungen durch die Kundschaft behalten sich die Helferhasen vor, die hierfür entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen.

 

(6) Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Schäden oder Mängeln diese dem Dienstleister unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sieben Werktagen nach Kenntnisnahme, schriftlich mitzuteilen, damit der Dienstleister die Möglichkeit zur Nachbesserung oder Schadensbegrenzung hat.

§ 7 Pflichten des Dienstleisters und Personal

 

(1) Der Dienstleister vermittelt ausschließlich qualifizierte und zuverlässige Alltagsbegleiter und Betreuungskräfte. Das Personal besitzt eine Ausbildung als Alltagsbegleiter & Betreuungskraft nach § 43b, § 53b SGB XI oder mindestens über eine Basisqualifikation (AnFöVO-§8, SGB XI-§45a) „Unterstützung im Alltag“ Nordrhein-Westfalen. Sofern diese Anforderung nicht vorliegt, muss das Personal binnen 4 Wochen eine interne Schulung bei den Helferhasen verpflichtend absolvieren.

 

(2) Alle eingesetzten Alltagsbegleiter sind versichert und verfügen über ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis. Eine Haftpflichtversicherung des Personals ist ebenfalls gegeben.

 

(3) Der Dienstleister ist bemüht, eine feste Zuteilung von Alltagsbegleitern zu ermöglichen, um eine persönliche Bindung zwischen Kunde und Betreuer zu fördern. Eine Garantie für die Leistungserbringung durch eine bestimmte Person besteht jedoch nicht.

 

(4) Vertretungsregelung: Sollte ein zugeteilter Alltagsbegleiter ausfallen (z.B. durch Krankheit oder Urlaub), sind die Helferhasen bemüht, eine geeignete Vertretung zu organisieren. Je nach Auslastung des Teams kann dies jedoch nicht immer gewährleistet werden. Es kann nicht garantiert werden, dass der vereinbarte Einsatzzeitpunkt und die Dauer im Rahmen der Vertretung immer eingehalten werden können; in diesem Fall entstehen dem Kunden für nicht erbrachte Leistungen keine Kosten.

 

(5) Die Betreuung durch den Alltagsbegleiter erfolgt ausschließlich auf Grundlage der schriftlich vereinbarten Leistungen. Medizinische oder pflegerische Tätigkeiten im Sinne des SGB V oder SGB XI sind vom Personal der Helferhasen nicht zu erbringen.

 

(6) Leistungsnachweise: Grundlage für die Rechnungsstellung ist die tatsächlich erbrachte zeitliche Dauer, die am Ende jeden Monats auf dem Leistungsnachweis steht. Jeder Monat endet am 23., sodass dort der Rechnungsdurchlauf entsteht. Sollte eine Änderung nach dem 23. eines Monats eintreten, so wird dies im nächsten Monat korrigiert. Der Dienstleister arbeitet mit einer App, wo der Ablauf, Zeit und Ortung dokumentiert werden. Nach jedem Einsatz erfolgt eine digitale Unterschrift der Kundschaft in der App, sodass nach jedem Einsatz bereits ein dokumentierter Abschluss mit Unterschrift vorliegt.

 

(7) Die Kundschaft kann auf Verlangen nach jedem Monat einen Leistungsnachweis bei den Helferhasen anfordern. Da der Dienstleister der Umwelt zuliebe so weit wie möglich papierlos arbeitet, verzichtet er auf einen regelmäßigen Ausdruck. Sofern eine E-Mail-Adresse vorliegt, wird automatisch jeden Monat der Leistungsnachweis zusammen mit der Rechnung an die Kundschaft übermittelt. Sollten dennoch Abweichungen auftreten, bedarf es einer Klärung. Änderungen am Leistungsnachweis dürfen ausschließlich durch die Helferhasen durchgeführt werden; die Kundschaft ist dazu nicht befugt.

 

§ 8 Stornierung, Terminabsagen und Vertragsruhe

(1) Terminabsagen durch den Kunden: Terminabsagen müssen mindestens 24 Stunden vor dem geplanten Termin erfolgen. Die Absage kann über das Online-Buchungssystem, schriftlich oder in Textform (z.B. per E-Mail oder über die Kunden-App) erfolgen.

 

(2) Ausfallvergütung: Erfolgt die Absage später als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin oder erscheint der Kunde nicht zum vereinbarten Termin, behält sich der Dienstleister das Recht vor, die volle Vergütung für die gebuchte Zeit in Rechnung zu stellen. Dies gilt als pauschalierter Schadensersatz für den entgangenen Gewinn und den Organisationsaufwand. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Dienstleister kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

 

(3) Sonderfall bei unvorhersehbaren Ereignissen: Im Falle von unvorhersehbaren, z.B. medizinisch begründeten Ereignissen (z.B. plötzliche Erkrankung des Kunden mit ärztlichem Attest), kann nach Einzelfallprüfung und im Ermessen des Dienstleisters auf die Stornogebühr verzichtet werden.

 

(4) Absagen durch den Dienstleister: Falls der Dienstleister einen Termin absagen muss (z.B. aufgrund von Personalengpässen oder Krankheit des Alltagsbegleiters), wird der Kunde so früh wie möglich informiert. Bereits geleistete Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen werden selbstverständlich erstattet. Es entstehen dem Kunden keine Kosten.

 

(5) Vertragsruhe bei Abwesenheit der Kundschaft: Bei vorübergehender Abwesenheit der Kundschaft (z.B. Reha, Urlaub, Krankenhausaufenthalt) ruhen die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur, wenn dies rechtzeitig angekündigt bzw. mitgeteilt wurde:

  • a. Urlaub: Zwei Monate im Voraus.

  • b. Reha: Vier Wochen im Voraus (Ausnahme bei ungeplanten Ereignissen).

  • c. Geplante Krankenhausaufenthalte: Unverzüglich nach Bekanntgabe.

  • d. Ungeplante Krankenhausaufenthalte: Unverzüglich binnen 24 Stunden. Anderweitig, d.h. bei nicht fristgerechter oder unterlassener Mitteilung, wird ein Ruhen des Betreuungs- und Versorgungsvertrages nichtig, und die vereinbarten Leistungen können weiterhin in Rechnung gestellt werden.

 

§ 9 Haftung und Gewährleistung

 

(1) Der Dienstleister haftet für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Dienstleisters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden.

 

(2) Eine Haftung für einfache Fahrlässigkeit des Dienstleisters, seines Personals oder seiner Erfüllungsgehilfen ist ausgeschlossen, soweit keine wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt wurden. Kardinalpflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Im Falle der Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

 

(3) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.

 

(4) Der Dienstleister haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung von Geräten oder Gegenständen durch den Kunden entstehen.

 

(5) Eine Haftung für den Verlust von Bargeld, Schmuck oder anderen Wertgegenständen des Kunden wird ausdrücklich ausgeschlossen. Der Kunde ist für die sichere Verwahrung seiner Wertsachen selbst verantwortlich.

 

(6) Ausschluss der Haftung bei Rettungs- oder ähnlichen Situationen: Der Dienstleister haftet nicht, wenn durch das Eingreifen unseres Personals das Leben eines anderen gerettet oder bedroht wird, es zu Verletzungen kommen kann oder Sinnesgleichen.

 

(7) Besondere Haftung bei leicht zerbrechlichen/wertvollen Gegenständen: Befinden sich in der Wohnung, dem Haus oder auf dem Grundstück leicht zerbrechliche, antike oder von unschätzbarem Wert befindliche Gegenstände, Einrichtungen oder bauliche Sachen, die nicht zur Norm eines Versicherungsschutzes abgedeckt sind, so muss die Kundschaft eine eigene Versicherung für deren Haftung durch Dritte, insbesondere Dienstleister wie Helferhasen, abschließen. Der Dienstleister übernimmt hierfür keine zusätzliche Haftung.

 

(8) Der Kunde ist verpflichtet, dem Dienstleister Schäden oder Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sieben Werktagen nach Kenntnisnahme, schriftlich mitzuteilen, damit der Dienstleister die Möglichkeit zur Nachbesserung oder Schadensbegrenzung hat.

 

§ 10 Datenschutz und Verschwiegenheit

 

(1) Der Dienstleister verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und anderer relevanter Datenschutzvorschriften.

 

(2) Die Datenverarbeitung erfolgt ausschließlich zur Vertragserfüllung, Leistungsabwicklung, Kundenbetreuung, Kommunikation und Rechnungsstellung. Soweit es gesetzlich erlaubt oder angeordnet oder für die Erfüllung dieses Vertrages erforderlich ist, dürfen personenbezogene Daten, insbesondere auch Gesundheitsdaten der Kundschaft, durch die Helferhasen verarbeitet werden. Für jede darüberhinausgehende Verarbeitung der personenbezogenen Daten bedarf es der Einwilligung der Kundschaft.

 

(3) Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Kunden oder wenn eine gesetzliche Verpflichtung besteht (z.B. zur Abrechnung mit Pflegekassen auf Basis einer Abtretungserklärung).

 

(4) Das gesamte Personal der Helferhasen ist zur Verschwiegenheit über alle ihm im Rahmen der Tätigkeit bekannt werdenden persönlichen und gesundheitlichen Verhältnisse des Kunden verpflichtet. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

 

(5) Die Kundschaft hat das Recht auf Information und Auskunft darüber, welche Daten über die Kundschaft auf welcher Rechtsgrundlage zu welchem Zweck verarbeitet werden. Darüber hinaus bestehen im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen insbesondere ein Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung, ein Recht auf Datenübertragbarkeit und Widerspruch gegen bestimmte Datenverarbeitungsvorgänge sowie ein Recht auf Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde.

 

(6) Weitere detaillierte Informationen zur Datenverarbeitung, zu den Rechten der betroffenen Person und zu den Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten (falls vorhanden) sind in der gesonderten und jederzeit auf der Website des Dienstleisters unter www.helferhasen.com einsehbaren Datenschutzerklärung enthalten. Die Datenschutzerklärung ist integraler Bestandteil dieser AGB.

 

§ 11 Vertragsdauer, Kündigung und Sonderkündigungsrecht

 

(1) Der Betreuungs- und Versorgungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und endet durch Kündigung oder den Tod der Kundschaft.

 

(2) Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von vier Wochen zum jeweiligen Monatsende schriftlich gekündigt werden. Ist der Monat bereits angefangen, so gilt der darauffolgende Monat als Kündigungsende. Maßgeblich ist das Datum auf der Kündigungsbestätigung, die der Kunde vom Dienstleister erhält.

 

(3) Ein Widerrufsrecht von 5 Werktagen nach Abschluss des Betreuungs- und Versorgungsvertrages bleibt für beide Parteien unberührt.

 

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund für den Dienstleister liegt insbesondere vor, wenn:

  • a. wiederholte oder schwerwiegende Verstöße des Kunden gegen die Vertragsbedingungen vorliegen.

  • b. der Kunde trotz Mahnung mit der Zahlung von mehr als zwei Kalendermonaten in Verzug ist; bereits ab 21 Tagen Verzug kann der Vertrag ruhend gestellt werden (siehe § 5 Absatz 6).

  • c. unzumutbares Verhalten des Kunden oder der zu betreuenden Person gegenüber dem Alltagsbegleiter vorliegt.

  • d. aus personellen Gründen (z.B. dauerhafter Personalmangel) keine Betreuung und/oder Versorgung betrieben werden kann.

  • e. eine dauerhafte stationäre Unterbringung der Kundschaft von mehr als 12 Wochen erfolgt.

 

(5) Jede Kündigung bedarf der Schriftform.

 

(6) Bei vorübergehender Abwesenheit (z.B. Reha, Urlaub, Krankenhausaufenthalt) regelt sich das Ruhen der Rechte und Pflichten gemäß den Bestimmungen in § 8 Absatz 5 dieser AGB.

 

(7) Im Falle einer Kündigung werden bereits geleistete Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen selbstverständlich erstattet. Sofern die Leistung bereits teilweise erbracht wurde, erfolgt keine Erstattung für diesen Leistungsanteil.

§ 12 Schlussbestimmungen

 

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Landes, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben von dieser Rechtswahl unberührt.

 

(2) Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz des Dienstleisters, also Dortmund.

 

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Dies gilt entsprechend für Regelungslücken.

 

(4) Es existieren keine mündlichen Nebenabreden. Ergänzungen oder Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform, es sei denn, diese AGB sehen die Textform vor. Dies gilt auch für die Abänderung dieser Schriftformklausel.

 

(5) Jeder Vertragspartner erhält eine Ausfertigung des Vertrages nebst sämtlichen Anlagen. Der Vertrag tritt mit Unterschrift (auch digitaler Unterschrift im Online-Formular) in Kraft. Die Leistungen treten ab sofort in Kraft. Alle Anlagen sind Vertragsgegenstand; es bedarf keiner weiteren Unterschriften, ausgenommen ist die Abtretungserklärung, diese muss eine separate Unterschrift enthalten.

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